Dringliche Motion: Umsetzung der Solarpflicht in Horw sicherstellen

Seit dem 1. März 2025 gilt im Kanton Luzern eine Solarpflicht: Bei Neubauten und Dachsanierungen müssen Photovoltaikanlagen installiert werden. Das Ziel ist klar – mehr erneuerbare Energie direkt vor Ort.

Doch in Horw stossen wir auf ein Problem: Das Stromnetz ist in einigen Quartieren bereits am Limit. Eigentümer müssen Solaranlagen bauen, können überschüssigen Strom aber oft nicht einspeisen, weil Leitungen und Trafostationen überlastet sind. Ab 2026 kann die Einspeisung zusätzlich gesetzlich auf 70 % der Leistung begrenzt werden.

Das ist untragbar – für Private wie für Unternehmen. Die Investitionen rechnen sich nicht mehr, die Glaubwürdigkeit der Energiewende leidet.

Deshalb fordert die Motion:

  • Analyse der Netzkapazität: Bestandsaufnahme aller Engpässe in Zusammenarbeit mit CKW.

  • Massnahmenplan: Kurz- und mittelfristige Lösungen wie Netzausbau, Speicher oder Quartierprojekte.

  • Transparenz: Information der Bevölkerung über Rechte, Alternativen und Härtefallregelungen.

  • Flexibilität: Möglichkeit, den Netzausbau als Grund für einen späteren Bau der PV-Anlage anzugeben.

Ziel ist eine faire und praktikable Umsetzung der Solarpflicht, die Eigentümer nicht benachteiligt und die Energiewende voranbringt.

Link zur dringlichen Motion.