Mitwirkung zum Campus Horw

Die FDP.Die Liberalen Horw hat sich im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens der Gemeinde zur Teiländerung des Zonenplans A und zum Bebauungsplan Campus Horw geäussert. Insgesamt unterstützt die FDP die Weiterentwicklung des Campus Horw, fordert in ihrer Eingabe aber punktuelle Anpassungen.

Gemäss den Bestimmungen von § 6 Planungs- und Baugesetz (PBG) wurde die Teiländerung des Zonenplans A und der Bebauungsplan Campus Horw vom 25. Februar bis 25. März 2022 zur Mitwirkung öffentlich bekannt gemacht und aufgelegt. Die FDP Horw nahm diese Gelegenheit zur Stellungnahme wahr und äusserte sich wie folgt dazu.

Weiterentwicklung Campus Horw
Die FDP.Die Liberalen Horw will ein qualitativ hochwertiges Bildungsangebot und optimale Rahmenbedingungen für KMU- und Gewerbebetriebe sowie Startups in einem innovationsfreundlichen Umfeld. Deshalb unterstützen wir die Weiterentwicklung des Campus Horw und sehen sie als einmalige Chance für unsere Gemeinde. Der weiterentwickelte Campus Horw verbindet Bildungsinstitutionen mit der Wirtschaft und sorgt mittels Innovationsförderung und Wissenstransfer für wichtige Impulse in die Luzerner KMU-Wirtschaft. Daneben bringt der Campus Horw dringend benötigte Fachkräfte hervor und leistet damit einen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.

Teiländerung des Zonenplans A
Wir unterstützen insgesamt die Überführung des Campus Gebiets in die Sonderbauzone Campus, um die gewünschte Weiterentwicklung zu ermöglichen und planungsrechtlich sicherzustellen. Zu den geplanten Sonderbauvorschriften (Art. 10a) geben wir folgende Bemerkungen und Anliegen ein:

Abs. 1

  • Dass forschungsnahe Institutionen und Spin-Offs in untergeordnetem Mass zulässig sind, erachten wir als wichtige Voraussetzung, dass der Campus Horw wirksam zur Innovationsförderung beitragen und den Wissenstransfer in die KMU-Wirtschaft gewährleisten kann. Weil wir allerdings der Ansicht sind, dass es nicht primäre Aufgabe der öffentlichen Hand ist, Räumlichkeiten für Spin-Offs zur Verfügung zu stellen und diese Aufgabe grundsätzlich dem Privatsektor zu überlassen ist, regen wir an, dass die Nutzung der entsprechenden Räumlichkeiten für Unternehmen zeitlich begrenzt wird, damit sie primär für die Startphase von Spin-Offs zur Verfügung stehen. Haben sich diese positiv Entwickelt, ist eine Ansiedlung in Horw ausserhalb des Campus anzustreben. Im Gegensatz dazu rechtfertigt sich die dauerhafte Nutzung für forschungsnahe Institutionen wie bspw. ITZ InnovationsTransfer Zentralschweiz.
  • Bezüglich den in untergeordnetem Mass zulässigen hochschulnahen Drittnutzungen sehen wir die Nutzung «betriebsbedingtes Wohnen» sehr kritisch. Im Grossraum Luzern und darüber hinaus steht genügend geeigneter Wohnraum zur Verfügung. Eine Wohnraumbereitstellung für Studierende oder Dozierende durch die öffentliche Hand, wie sie im Planungsbericht erwähnt wird, lehnen wir klar ab.

Abs. 2

  • Die festgehaltenen Qualitätsanforderungen und eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung unterstützen wir. Es ist unseres Erachtens aber fraglich, ob auf Stufe Nutzungsplanung ein bestimmtes Label festgehalten werden soll.

Abs. 4

  • Wir erachten eine bauliche Entwicklungsdynamik und vertikale Verdichtung im Talboden als raumplanerisch richtige Stossrichtung. Wir unterstützen daher die vorgeschlagene anrechenbare Gebäudefläche und die maximale Höhenkote.

Abs. 5

  • Dass der Campus für alle Nutzergruppen erreichbar sein muss und die Mobilitätsbedürfnisse abgedeckt werden, liegt auf der Hand. Die Planung sieht im Mobilitätskonzept entsprechende Massnahmen vor. Richtschnur muss dabei sein, dass die durch den Campus verursachten zusätzlichen Mobilitätsbedürfnisse dergestalt gelöst werden, dass möglichst minimale negative Auswirkungen für die Horwerinnen und Horwer resultieren. Dazu sind die Mobilitätsbedürfnisse durch die Arealnutzer (HSLU/PH) aktiv zu steuern. Wir erwarten hier insbesondere, dass die Arealnutzer (HSLU/PH) mittels geeigneten Mobilitätsmanagement-Massnahmen wie einer gezielten Staffelung der Unterrichtszeiten einen wirksamen Beitrag dazu leisten, dass Nachfragespitzen geglättet werden.

Abs. 7

  • Als Ausgleich zur erwünschten baulichen Entwicklungsdynamik und vertikalen Verdichtung im Talboden (vgl. Bemerkung zu Absatz 4) erachten wir die Realisierung von ausreichend grossen Freiraum- bzw. Grün- und Begegnungsräumen als wichtige Massnahmen. Wir unterstützen daher die minimale Grünflächenziffer von 0.25.

Anhang BZR

  • Wir unterstützen die Schaffung der neuen S-Bahn-Haltestelle Horw See, um den oben aufgeführten Ansprüchen bzgl. Mobilität gerecht zu werden.

 

Bebauungsplan Campus Horw
Die Bemerkungen zur Teiländerung der Nutzungsplanung gelten auch für die entsprechenden Vorschriften des Bebauungsplan Campus Horw. Auf eine darüberhinausgehende Rückmeldung zum Bebauungsplan Campus Horw wurde verzichtet.