Umbau der Haltestellen Kirchweg gem. Behindertengleichstellungsgesetz - was passiert mit den anderen Haltestellen?

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verlangt, dass bis Ende 2023 der Öffentliche Verkehr für alle Menschen diskriminierungsfrei zugänglich sein muss («BehiG-Umsetzungskonzept»).

Vom 15. März bis Juni 2021 werden die Haltstellen «Kirchweg» den Normen entsprechend angepasst. 

Was aber passiert mit den anderen Haltestellen in Horw? 
Welches sind die Kriterien oder gesetzlichen Grundlagen zu einem Umbau?
Mit welchen Kosten sind hier zu rechnen?

Diese und weitere Fragen stellen Urs Rölli und Mitunterzeichnende mittels einer Interpellation.