«Seit dem Beginn des Ukrainekrieges werden von der Abteilung Zivilschutz des Kantons Luzern die Schutzräume wieder aktiv kontrolliert. Die Gemeinde Horw hat gemäss kantonalem Gesetz die Pflicht, für «den Bau, die Ausrüstung, den Unterhalt, die Erneuerung und den Betrieb der kommunalen Schutzanlagen» zu sorgen (Art. 8 lit. I des Luzerner Gesetz über den Zivilschutz).
Dazu haben Ramon Bisang und Mitunterzeichnende Fragen.